Förderleistung des Sonderfonds Energieeffizienz
Gefördert werden im Rahmen des Sonderfonds Energieeffizienz Initial- und Detailberatungen, welche Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufzeigen sollen.
- Initialberatung: Die Initialberatung beinhaltet eine erste Untersuchung der energetischen Schwachstellen im Unternehmen auf Basis vorhandener energetischer Daten und einer Betriebsbesichtigung.
- Detailberatung: Die Detailberatung beinhaltet die detailliertere Untersuchung einzelner Bereiche, die z.B. im Rahmen der Initialberatung als große Schwachstelle identifiziert wurden oder im besonderen Interesse des Betriebsleiters/Energiebeauftragten etc. liegen. Es sollen also die Bereiche mit den größten energetischen Einsparpotenzialen zuerst analysiert werden.
Förderkriterien
Für die Inanspruchnahme der Förderung sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse gelistet sein.
- Der Berater muss eine Zulassung als Energieeffizienzberater besitzen.
- Das Vorhaben muss ausschließlich förderfähige Beratungsleistungen enthalten.
- Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein und
- es muss eine Zusage der KfW für die Beratung vorliegen.
Förderumfang Initialberatung
Gefördert werden maximal zwei Beratertage, wobei der maximal förderfähige Tagessatz bei 800 EUR liegt. Die Förderung beträgt 80 % des vereinbarten Tagessatzes, also max. 640 EUR/Tag.
Zu beachten ist, dass die Beratung innerhalb von acht Wochen nach Zusage der Förderung durch die KfW erfolgen muss.
Der Zuschuss kann pro Standort nur einmal in Anspruch genommen werden.
Förderumfang Detailberatung
Gefördert werden maximal zehn Beratertage, wobei der maximal förderfähige Tagessatz bei 800 EUR liegt. Die Förderung beträgt 60 % des vereinbarten Tagessatzes, also max. 480 EUR/Tag.
Zu beachten ist, dass die Beratung innerhalb von acht Monaten nach Zusage der Förderung durch die KfW erfolgen muss.
Der Zuschuss kann pro Standort nur einmal in Anspruch genommen werden.
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