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Energiesteuergesetz

EnergiesteuergesetzDefinition

Das Energiesteuergesetz setzt zusammen mit dem Stromsteuergesetz die Energiesteuerrichtlinie der EU um, die zum Ziel hat, die Mindestbesteuerung für elektrischen Strom und Energieerzeugnisse aus anderen Energiequellen als Mineralöl zu harmonisieren. Dafür wurden Mindeststeuersätze für die einzelnen Energieträger festgelegt.

Das Energiesteuergesetz beinhaltet die Besteuerung aller Energiearten

  • fossiler Herkunft (Mineralöle, Erdgas, Flüssiggase, Kohle)
  • und nachwachsender Energieerzeugnisse (Pflanzenöle, Biodiesel, Bioethanol etc.).

Inhalte des Gesetzes

Die den Regelungen des Energiesteuergesetzes unterliegenden Energieerzeugnisse werden anhand der kombinierten Nomenklatur beschrieben. Darunter ist eine EU-weit einheitliche achtstellige Warennomenklatur zur verstehen, die für den Außenhandel im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik existiert.

Wie bereits erwähnt, stellt das Energiesteuergesetz in etwa das Pendant zum Stromsteuergesetz dar. Auch dort werden Anwendungsbereiche benannt, Begriffe bestimmt und die Regelungen für die Erhebung und Fälligkeit der Energiesteuer aufgeführt.

Ebenfalls gibt es in den §§ 54 und 55 Regelungen zur Erstattung und Vergütung der Energiesteuer für das produzierende Gewerbe, die als äquivalent zu den §§ 9 bis 10 des Stromsteuergesetzes gesehen werden können.

Diese Regelungen waren ebenfalls seitens der EU nur bis zum 31.12.2012 genehmigt. Die Nachfolgeregelungen sehen vor, dass Steuervergünstigungen, Steuererstattungen etc. zukünftig nur noch gewährt werden, wenn die Unternehmen einen effizienten Umgang mit Energie nachweisen.

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